Mittwoch, 17. Dezember 2008

Vermittlungssausschuss macht Weg frei für heimliche Online-Durchsuchungen

Wie [heise online] meldet, hat der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag sich bei seiner Sitzung am heutigen Mittwoch auf die heftig umkämpfte Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Die Verhandlungspartner folgten dabei laut dpa der Kompromisslinie, die Spitzenpolitiker von Bund und Ländern im Vorfeld nach dem ursprünglichen Nein der Länder ausgehandelt hatten. Auf Verlangen der SPD müssen heimliche Online-Durchsuchungen demnach grundsätzlich von einem Richter genehmigt werden. Auch über den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung soll die Justiz wachen. Zudem werden die Zuständigkeiten des BKA und der Länderpolizeien etwas klarer definiert, damit sich beide Seiten bei der Fahndung nicht ins Gehege kommen. Nicht durchsetzen konnten sich die Sozialdemokraten mit ihrer Forderung nach Korrekturen beim Zeugnisverweigerungsrecht für sogenannte Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte oder Journalisten.

Das kurze Zwischentheater, um das Volk ruhig zu stellen, ist vorbei und es hat nichts gebracht - Nein, für die Schnüffler schon.

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