Donnerstag, 18. September 2008
Darf die Bahn weitere Strecken stilllegen?
Entsprechend einer Vereinbarung zwischen Bund und Bahn kann es möglich sein, dass die Bahn auch nach der Teilprivatisierung jährlich bis zu 3 Prozent des Streckennetzes stilllegen kann, ohne Sanktionen zu befürchten. Das geht aus einem Entwurf der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) hervor. Natürlich werden solche Pläne, wie immer, zurückgewiesen.
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