Mittwoch, 12. November 2008

Berliner Justiz lässt Wohnung von Telepolis-Autor durchsuchen

Am Dienstag um 7.30 Uhr morgens klingelte es bei Burkhard Schröder an der Wohnungstür. Der 56-jährige Journalist rechnete mit ungewollter Werbung. Oder Nachbarn. Öffnen wollte er nicht: "Schließlich hatte ich bis spät in die Nacht gearbeitet." Doch die frühen Besucher gaben keine Ruhe und in das Schrillen der Klingel stimmte nun auch noch der Hund Ajax bellend ein. Bei dem Blick aus dem Türspion sah Schröder dann weder Werbeverteiler noch Nachbarn. Vor der Tür stand die Polizei. Sie kam im Auftrag des Berliner Amtsrichters Ebe Ebsen, der eine Anordnung zur Durchsuchung der Wohn- und Arbeitsräume unterschrieben hat.
Hätte die Berliner Justiz es also besser wissen müssen? Richter Ebsen, der seit 1981 am Amtsgericht Berlin tätig ist und Anfang der 1990er Jahre durch seine (erfolglose) Jagd auf Erich Honecker kurzzeitig ins Licht der Öffentlichkeit rückte, war am Mittwoch gegenüber Telepolis zu keiner Auskunft bereit. Auch die Justizpressestelle in Berlin zeigte sich wenig auskunftsfreudig.
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Dabei wirft der Fall einige Fragen auf. Etwa, warum der Beschluss, auf den sich die Durchsuchung der Journalistenwohnung stützte, auf den 22. Juli datiert. Weshalb lässt sich die Berliner Justiz knapp vier Monate Zeit, um gegen vermeintlich gefährliche "Anleitungen zum Bombenbau" vorzugehen? Verhindert haben sie die Publikation durch die Beschlagnahmung des Computers ohnehin nicht, denn die Seite ist auf einem Server gespeichert. Seltsam findet der geschädigte Journalist nicht nur das. Mehrere andere Computer und Festplatten hätten die Beamten gar nicht interessiert. Inzwischen sind sie in Sicherheit gebracht. "Es ging den Polizisten einzig und allein darum, meinen Arbeitscomputer zu beschlagnahmen." Ob Inkompetenz oder Schikane hinter der Maßnahme steht, will Schröder nun herausbekommen. "Auf keinen Fall", sagt er, "werde ich klein beigeben."
, so [Telepolis]

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