Donnerstag, 23. Oktober 2008

Polizei darf auf Demos nur unter Auflagen filmen


Da ich auch bei der Demo am 11. Oktober gefilmt wurde, liegt mir der Artikel von heise besonders am Herzen:

Auf inzwischen über 12.400 Aufrufe kommt ein Amateurvideo auf Youtube, auf dem zu sehen ist, wie Polizisten auf der Demonstration "Freiheit statt Angst" am 11. Oktober in Berlin Kameras halten. Polizeiwagen mit Kameras und der Aufschrift "TV-Übertragung" sind vor Ort, Polizisten filmen mit einem Stativ, andere Beamte haben ihre Kameras halb unter der Jacke verborgen. "Wir machen Übersichtsaufnahmen bei Demonstrationen, falls es Übergriffe gibt, das wird dann für oder gegen uns verwendet", erklärt ein Pressesprecher der Berliner Polizei.
Ob offen oder verdeckt: Alle Aufnahmen durch die Polizei bei einer öffentlichen Demonstration sind nur unter strengen Auflagen gestattet, sagt Kurt Graulich. Der Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehrt an der Humboldt-Universität in Berlin Polizeirecht. "Es gibt zwei Rechtslagen", sagt Graulich: Das Versammlungsgesetz und das Berliner Polizeigesetz, und eventuell wäre noch das Bundespolizeigesetz zu berücksichtigen, wenn auch Bundespolizei im Einsatz war.
Beim Versammlungsgesetz handele es sich um eine überkommene bundesrechtliche Grundlage – überkommen, weil es eine abweichende Gesetzgebung der Länder vorsehe, Berlin aber noch kein eigenes Gesetz erlassen habe. Nach § 12a Versammlungsgesetz darf die Polizei Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur dann anfertigen, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen", so der Gesetzestext.
Diese Regelung sei für Versammlungen, bei denen man befürchten muss, dass Sachen oder Menschen zu Schaden kommen, erklärt Graulich, aber "nicht, wenn von einem friedlichen Verlauf ausgegangen wird". Das nämlich rechtfertige keine Aufnahmen. Und hier wird es interessant: "Eigentlich muss eine Versammlung ja nicht erlaubt werden, sondern bloß angemeldet. Wenn aber mit erheblichen Gefahren zu rechnen wäre, würde die Versammlung ja verboten werden", erklärt Graulich. "Und dann kann man rückschließen: Wenn eine Versammlung nicht verboten wird, wird auch nicht mit erheblichen Gefahren gerechnet, sondern mit einem friedlichen Verlauf." Das heißt: Die Polizei darf Aufnahmegeräte bereithalten, aber sie darf sie nicht nutzen, so lange es friedlich bleibt. "Der Aufbau von Kameras ist ok, aber wenn gefilmt wird – das müssten sie erklären", sagt Graulich, so heise.

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P. S.: Mensch, Sandow hat mal wieder in Berlin gespielt. Ihr wisst schon "Born in the GDR". Sehe ich jetzt erst. Danke lieber Filmer.

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