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Mittwoch, 18. Februar 2009

Darf man Müller-Meier-Lüdenscheid heißen?

Der Doppelnamen-Wahn hat schon Blüten getrieben, aber jetzt sollen noch Dreifachnamen kommen. Darüber berät zurzeit das Bundesverfassungsgericht. Fast wie bei Loriot, wie die [sueddeutsche.de] bemerkte.