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Montag, 13. Oktober 2008

Videoüberwachung im toten Winkel der Rechtsauffassungen


Ab diesem Monat sollen Aufnahmen von Videoüberwachungskameras der S-Bahn Hamburg permanent gespeichert werden. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Hamburger S-Bahn hervor. Ein klarer Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Selbst § 27 des Bundespolizeigesetzes schreibt vor, Aufzeichnungen personenbezogener Daten spätestens nach 30 Tagen zu vernichten. Mehr hier