Huhu, liebes Blogvolk.
Heute morgen war ich geplättet, als ich eine Meldung von den Telepolis-Kollegen gelesen habe. Sie geht sinngemäß wie folgt:
Auf dem Oberarm eines Fußballspielers befindet sich ein Hakenkreuz-Tatoo und wird damit fotografiert. Der Fotograf setzt dieses Foto auf die Internetseite des linken Fußballvereins Roter-Stern-Leipzig. Und nun kommt es: Das Verfahren gegen den Hakenkreuzträger wird eingestellt und ein Verfahren gegen den Fotografe eröffnet.
Auf so etwas muss man erst einmal kommen und ein weiterer Beweis für die einseitige Rechtsprechung in Sachsen.
Für meine Familie besteht also weiterhin eine Reisewarnung für Sachsen!
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