Huhu, liebes Blogvolk.
Heute möchte ich gern auf einen Artikel von Stefan Niggemeier verlinken, der die Scheinargumente der Verlage zum Leistungsschutzrecht beleuchtet. Auch seine älteren Artikel sind immer wieder lesenswert.
Wie schreibt der Schockwellenreiter des Öfteren:
Lesebefehl für diesen Artikel
☺
Donnerstag, 30. August 2012
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